Wer in seinem Handwerksbetrieb ein KI-System einsetzt, muss seit Februar 2025 für KI-Kompetenz sorgen – das verlangt Art. 4 der KI-Verordnung. Was bedeutet das für Büro, Meister und Monteure – und wie erfüllst Du die Pflicht ohne Zertifikatewahn?
Was Art. 4 seit Februar 2025 verlangt
Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass die Menschen, die mit den Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Pflicht gilt seit Februar 2025 – auch für Handwerksbetriebe, die etwa einen Anfragen-, Aufmaß- oder Angebotsassistenten einsetzen. Entscheidend sind nicht Zertifikate, sondern die Fähigkeit, die Werkzeuge sachkundig zu bedienen und ihre Ergebnisse richtig einzuordnen.
So sieht das im Handwerksbetrieb aus
Konkret heißt das: Wer mit einem KI-Assistenten arbeitet, muss wissen, was das System kann und was nicht. Wie entstehen die Entwürfe, wo sind typische Fehlerquellen, welche Daten werden verarbeitet und wer prüft die Ergebnisse? Umgesetzt wird das mit einer strukturierten Einweisung, dokumentierten Prüfregeln und einer benannten Ansprechperson – im Büro ebenso wie für alle, die auf der Baustelle Fotos und Notizen mit der KI erfassen.
Schulung und Dokumentation statt Zertifikatewahn
Die KI-Verordnung schreibt keine bestimmte Prüfung vor. Nachweisbar wird die Kompetenz über die dokumentierte Schulung des Teams, die festgelegten Prüf- und Freigabeschritte und einen Weg, Fehler zu melden. Eine kurze interne Richtlinie reicht als Ausgangspunkt: Welche Assistenten sind im Einsatz, wer darf was freigeben, was passiert bei unklaren Ergebnissen? Entscheidend ist, dass die Regeln im Alltag gelebt werden.
Kompetenz heißt: Ergebnisse prüfen können
Zur KI-Kompetenz gehört auch das Verständnis der Freigaben. Ein Angebotsentwurf, ein Antwortentwurf oder eine Rechnung verlässt den Betrieb erst, wenn eine berechtigte Person geprüft hat. Die Schulung stellt sicher, dass Prüfende verstehen, worauf sie schauen: auf Preise, Positionen, fehlende Angaben – und auf alles, was die KI nicht wissen kann, etwa Absprachen vom Vortag.
Häufig gestellte Fragen
Muss jede Monteurin jetzt ein KI-Zertifikat machen?
Nein. Die KI-VO verlangt Kompetenz, keine bestimmte Prüfung. Eine dokumentierte Einweisung, klare Prüfregeln und eine benannte Ansprechperson sind der praktische Kern – für alle, die mit den Systemen arbeiten.
Gilt die Pflicht auch für meine Handwerkersoftware mit eingebauter KI?
Sobald ein Tool KI-gestützte Vorschläge erzeugt, ist die Kompetenzpflicht zu prüfen. Ob Deine Software ein KI-System im Sinne der Verordnung ist, gehört in die konkrete Einstufung – die ist Teil jedes Projekts.
Was passiert, wenn wir nichts tun?
Die KI-Verordnung sieht Sanktionen vor, und die Pflicht ist seit Februar 2025 geltendes Recht. Praktischer als die Sorge vor Strafen ist der Blick nach vorn: Wer die Regeln kennt, prüft besser und automatisiert entspannter.
